bescheiden

bescheiden
1bescheiden:
Das zu scheiden »trennen« gebildete Präfixverb (mhd. bescheiden) entwickelte in der mittelalterlichen Rechtssprache die Bedeutungen »zuteilen« und »Bescheid geben«. Zur ersten gehört die Wendung »mein bescheidener Anteil«, die heute als »geringer Anteil« verstanden wird. Die zweite lebt noch in der Kanzleisprache (z. B. »jemanden abschlägig bescheiden«), sie meint eigtl. die Mitteilung eines richterlichen Entscheids; daran schließt sich die Verwendung im Sinne von »belehren, unterweisen« an. Das reflexive »sich bescheiden« »zufrieden sein, sich zufrieden geben, sich begnügen« bedeutete ursprünglich »sich vom Richter bescheiden lassen«. Das ehemalige starke Part. 2bescheiden entwickelte sich in der Bedeutung entsprechend dem Verb: Ursprünglich bedeutete es »‹vom Richter› bestimmt, zugeteilt, festgesetzt«, dann wurde es von Personen gebraucht, die sich bescheiden ließen, sich zu bescheiden wussten und deshalb als »einsichtsvoll, erfahren, verständig, klug« galten.
Heute wird es im Sinne von »genügsam, einfach, anspruchslos« verwendet. Dazu Bescheidenheit, das im Mhd. noch »Verstand, Verständigkeit« war. Eine Rückbildung zu 1bescheiden ist Bescheid (mhd. bescheit, bescheide »Bestimmung, Bedingung«), heute fast nur in »Bescheid geben, wissen« und in »Bescheid tun« gebräuchlich.
scheiden:
Das altgerm. starke Verb mhd. scheiden, ahd. sceidan, got. skaidan, niederl. scheiden, engl. to shed gehört mit dem näher verwandten Scheit zu einer t-Erweiterung der idg. Wurzel *skē̆i- »schneiden, trennen« (vgl. Schiene). Die gleichbedeutenden Nebenformen mhd. schīden und schiden ( gescheit und Schiedsrichter) sind untergegangen.
Die Grundbedeutung »spalten, trennen« (s. auch Scheide und Scheitel) gilt bis heute (besonders in der Wendung »die Ehe scheiden« und in den Zusammensetzungen »aus-, abscheiden«); aus reflexivem »sich scheiden« hat sich die Bedeutung »weggehen« entwickelt ( Abschied; beachte auch das Hüllwort »verscheiden« für »sterben«, verschieden). Übertragen gebraucht werden die Präfixbildungen und Zusammensetzungen 1bescheiden (s. d., mit dem Adjektiv 2bescheiden); entscheiden (mhd. entscheiden »sondern; richterlich schlichten; ein Urteil fällen, bestimmen«, im Nhd. mit der Sonderbedeutung »den Ausschlag geben«), dazu Entscheid, Entscheidung (14. Jh.) und das Adjektiv entschieden »bestimmt, entschlossen« (18. Jh., vorher nur als 2. Part.); unterscheiden (mhd. underscheiden »‹als nicht in besonderen Merkmalen o. Ä. übereinstimmend› trennen, festsetzen, erklären«, ahd. undarsceidan), dazu Unterschied »das, worin zwei oder mehrere Dinge nicht übereinstimmen« (mhd. underschied, -scheit, ahd. untarsceid).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • bescheiden — bescheiden …   Deutsch Wörterbuch

  • Bescheiden — Bescheiden, verb. irreg. act. (S. Scheiden,) welches in seinen meisten Bedeutungen im Hochdeutschen veraltet ist, oder doch zu veralten anfängt. Es bedeutet, 1. Zutheilen, als einen bestimmten Theil anweisen, mittheilen. Einem etwas bescheiden.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • bescheiden — ¹bescheiden 1. (geh.): zuteilwerden lassen. 2. abordnen, abstellen, befehlen, beordern, bestellen, bitten, delegieren, entsenden, kommandieren, kommen lassen, rufen, vorladen, zitieren; (salopp): antanzen lassen; (geh. veraltend): entbieten; (bes …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • bescheiden — Vst. erw. obs. (12. Jh.) Stammwort. Mhd. bescheiden Vst. hat zwei Bedeutungen: 1) jmd. etwas zuweisen, bestimmen (vgl. etwa entscheiden); hierzu noch Wendungen wie mir ist beschieden. 2) jmd. über etwas belehren (vgl. etwa mitteilen), heute noch… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • bescheiden — Adj. (Grundstufe) sich nicht in den Vordergrund stellend, nicht überheblich Synonyme: genügsam, unprätentiös (geh.) Beispiele: Sein bescheidenes Verhalten hat mir sehr gefallen. Er dankte bescheiden für das Geschenk …   Extremes Deutsch

  • bescheiden — ↑sedat …   Das große Fremdwörterbuch

  • bescheiden — unaufdringlich; zurückhaltend; zaghaft; scheu; schüchtern; schlicht; modest (veraltet); frugal; anspruchslos; unverwöhnt; einfach; …   Universal-Lexikon

  • bescheiden — be·schei·den1 Adj; 1 mit wenig zufrieden, mit nur geringen Ansprüchen ≈ genügsam ↔ anspruchsvoll: Trotz seines Reichtums ist er ein sehr bescheidener Mensch geblieben 2 ≈ zurückhaltend, unaufdringlich: ein bescheidenes Auftreten, Verhalten 3 ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • bescheiden — 1be|schei|den ; eine bescheidene Frau   2be|schei|den ; beschied; beschieden; ein Gesuch abschlägig bescheiden (Amtssprache ablehnen); sich bescheiden (sich zufriedengeben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bescheiden — Bescheidenheit, auch Genügsamkeit, ist eine Verhaltensweise von Menschen, wenig von etwas für sich zu beanspruchen, selbst dann, wenn die Möglichkeit der Vorteilnahme bestünde; sie bedeutet auch, zugunsten anderer auf etwas zu verzichten.… …   Deutsch Wikipedia

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